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   BVerwG, 22.09.1987 - 6 B 22.87   

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https://dejure.org/1987,5382
BVerwG, 22.09.1987 - 6 B 22.87 (https://dejure.org/1987,5382)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1987 - 6 B 22.87 (https://dejure.org/1987,5382)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1987 - 6 B 22.87 (https://dejure.org/1987,5382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1987 - 6 B 22.87
    In derartigen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der früheren Ableistung des Wehrdienstes ein Indiz zu sehen, das grundsätzlich gegen die Annahme spricht, der noch immer wehrpflichtige Kläger habe nunmehr eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen; eine derartige Entscheidung mag zwar im Einzelfall denkbar sein, sie wird aber in aller Regel nur mit einem schwerwiegenden "Schlüsselerlebnis" oder mit sonstigen vom Wehrpflichtigen geltend zu machenden und nachzuweisenden besonders schwerwiegenden Umständen darzutun sein (vgl. Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - sowie Beschluß vom 21. August 1987 - BVerwG 6 B 19.87 -).
  • BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 19.87

    Vollständige Zugrundelegung eines ermittelten Sachverhalts im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1987 - 6 B 22.87
    In derartigen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der früheren Ableistung des Wehrdienstes ein Indiz zu sehen, das grundsätzlich gegen die Annahme spricht, der noch immer wehrpflichtige Kläger habe nunmehr eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen; eine derartige Entscheidung mag zwar im Einzelfall denkbar sein, sie wird aber in aller Regel nur mit einem schwerwiegenden "Schlüsselerlebnis" oder mit sonstigen vom Wehrpflichtigen geltend zu machenden und nachzuweisenden besonders schwerwiegenden Umständen darzutun sein (vgl. Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - sowie Beschluß vom 21. August 1987 - BVerwG 6 B 19.87 -).
  • BVerwG, 11.02.1976 - 6 C 3.76
    Auszug aus BVerwG, 22.09.1987 - 6 B 22.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß bei fehlerhafter Protokollierung von Partei- oder Zeugenaussagen mit der Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde dargelegt werden, daß und inwiefern das angefochtene Urteil auf diesem Mangel beruht oder beruhen kann; dies gilt sowohl dann, wenn die Aussagen zwar fehlerhaft nicht protokolliert, aber in das Urteil aufgenommen worden sind, als auch dann, wenn Teile einer Tonaufzeichnung unverständlich sind, die Aufzeichnung aber doch insgesamt ein zutreffendes Bild der Vernehmung gibt (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - und vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 ER 201.76 - ).
  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtmäßigkeit der unmittelbaren

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1987 - 6 B 22.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß bei fehlerhafter Protokollierung von Partei- oder Zeugenaussagen mit der Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde dargelegt werden, daß und inwiefern das angefochtene Urteil auf diesem Mangel beruht oder beruhen kann; dies gilt sowohl dann, wenn die Aussagen zwar fehlerhaft nicht protokolliert, aber in das Urteil aufgenommen worden sind, als auch dann, wenn Teile einer Tonaufzeichnung unverständlich sind, die Aufzeichnung aber doch insgesamt ein zutreffendes Bild der Vernehmung gibt (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - und vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 ER 201.76 - ).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    In der Revisionsbegründung muß vielmehr dargelegt werden, daß und inwiefern das angefochtene Urteil auf dem gerügten Mangel beruht oder zumindest beruhen kann (vgl. BVerwGE 48, 369 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 14.83 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 36 S. 11 m.w.N.; Beschluß vom 22. September 1987 - BVerwG 6 B 22.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 42 S. 4 m.w.N.; st.Rspr.).

    Die Revision zeigt auch nicht auf, daß und aus welchen Gründen nur eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Protokollierung eine hinreichende Grundlage für die Überprüfung des angefochtenen Urteils im Revisionsverfahren bieten könnte (vgl. dazu Beschluß vom 22. September 1987, aaO S. 5).

  • BVerwG, 14.11.1991 - 2 B 124.91

    Anforderungen an die Ladung eines Klägers und seines Prozessbevollmächtigten -

    Im übrigen muß nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei fehlerhafter Protokollierung von Partei- oder Zeugenaussagen mit der Revision oder der Nichtzulassungsbeschwerde dargelegt werden, daß und inwie fern das angefochtene Urteil auf diesem Mangel beruht oder beruhen kann (vgl. Beschluß vom 22. September 1987 - BVerwG 6 B 22.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 6 B 17.97

    Voraussetzung für die Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleiteten

    Dazu hätte sie dartun müssen, daß bei einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Wiedergabe der Parteiaussagen Umstände hervorgetreten wären, die das Verwaltungsgericht hätte berücksichtigen müssen und die zu einer anderen, dem Kläger günstigeren Beurteilung des Sachverhalts hätten führen können (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 -, vom 2. April 1981 - BVerwG 7 B 5.80 - und vom 22. September 1987 - BVerwG 6 B 22.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nrn. 15, 28 und 42).
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